Schul– und Hausordnung
der NMS/PTS Hainfeld
1. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen von Schülerinnen und Schülern nicht mitgebracht werden.
2. Schülerinnen und Schüler haben am Unterricht, an den Schulveranstaltungen und den schulbezogenen Veranstaltungen in einer den jeweiligen Erfordernissen entsprechenden Kleidung teilzunehmen. Zu freizügige Kleidung (bauchfreie Oberteile, zu kurze Hosen oder Röcke) und unangemessene Aufdrucke sind untersagt. In den Innenbereichen sind Hausschuhe zu tragen.
3. Im Schulhaus gilt für Schülerinnen und Schüler ein Benützungsverbot von Mobiltelefonen. Handys müssen während der Unterrichtszeit ausgeschaltet in der Schultasche verwahrt werden. Störaktionen durch multifunktionelle Geräte (Smartwatches, etc. …) sind nicht erlaubt.
4. Der Laptop ist ausschließlich nach Aufforderung durch die Lehrkraft in Betrieb zu nehmen. Die Benutzung des Gerätes ist während der Pausen nicht gestattet.
5. Video-, Bild- und Audioaufnahmen sind ohne schriftliches Einverständnis der betreffenden Personen nicht erlaubt.
6. Der Genuss alkoholischer Getränke, das Rauchen, der Genuss von anderen Nikotinprodukten (Snus) sowie der Konsum von Drogen sind Schülerinnen und Schülern in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten, bei Schulveranstaltungen und bei schulbezogenen Veranstaltungen untersagt.
7. Für Schülerinnen und Schüler soll Leitungswasser als Getränk Verwendung finden. Dosen sind verboten. PET-Flaschen dürfen nicht in der Schule entsorgt werden. Kaugummis sind im Schulhaus nicht erlaubt.
8. Die Unterrichtszeit ist einzuhalten. In der Früh ist eine Anwesenheit um spätestens 7.25 Uhr zur entsprechenden Vorbereitung erwünscht. Ein Verlassen des Klassenraumes erfolgt mit der aufsichtshabenden Lehrkraft erst um 13.05 Uhr.
9. Schülerinnen und Schüler dürfen sich 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn, das heißt ab 7:00, sowie in der Mittagspause von 13:05 bis 14:00 (= Zeitraum zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht) im Schulgebäude aufhalten.
10. Die Klassen- sowie die Funktionsräume sind ordentlich zu verlassen. Bei Verunreinigungen oder mutwilliger Sachbeschädigung wird die Schülerin oder der Schüler zur Wiedergutmachung herangezogen.